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Altersvorsorge
Märkte31. März 2026· 3 Min. Lesezeit

Altersvorsorge

Von Redaktion aktie.com

Zusammenfassung

Der Deutsche Bundestag beschloss am 27. März 2026 die Reform der privaten Altersvorsorge. Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt die bisherige Riester-Förderung und setzt auf kapitalgedeckte Vorsorge mit Aktienfonds (ETFs). Die restriktive Beitragserhaltungsgarantie entfällt, um höhere Renditechancen zu ermöglichen.

Kernaussagen

  • Der Deutsche Bundestag beschloss am 27. März 2026 die Reform der privaten Altersvorsorge mit Einführung des Altersvorsorgedepots
  • Das Altersvorsorgedepot ersetzt die bisherige Riester-Förderung und setzt auf realwertorientierte Anlageklassen wie Aktienfonds (ETFs)
  • Die bisherige Beitragserhaltungsgarantie von 100 Prozent entfällt, um höhere Renditechancen zu ermöglichen
  • Bei 7 Prozent durchschnittlicher Rendite können aus jährlichen Beiträgen von 1.440 Euro bis zum Rentenalter über 30.000 Euro werden (Quelle: Bundesfinanzministerium)
  • Der Staat zahlt monatliche Zuschüsse für das Altersvorsorgedepot, die Reform richtet sich an alle Einkommensgruppen

Der Deutsche Bundestag beschloss am 27. März 2026 die umfassende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Damit endet die Ära der Riester-Rente – an ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot mit deutlich veränderten Anlageregeln. Die Bundesregierung hatte den Reformentwurf bereits am 17. Dezember 2025 verabschiedet, der Finanzausschuss des Bundestags nahm in den vergangenen Wochen noch Änderungen vor.

Altersvorsorgedepot: ETFs statt Garantien

Kernstück der Reform ist das Altersvorsorgedepot, eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge mit Fokus auf realwertorientierte Anlageklassen und Aktienfonds (ETFs). Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines Börsenindex wie DAX oder MSCI World nachbildet und sich durch niedrige Kosten auszeichnet.

Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Riester-Förderung: Die Beitragserhaltungsgarantie entfällt. Bei Riester-Produkten mussten Anbieter garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 Prozent der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge und Zulagen) zur Verfügung stehen. Diese restriktive Garantievorgabe wird gelockert, um höhere Renditechancen zu ermöglichen.

Renditepotenzial durch langen Anlagehorizont

Das Bundesfinanzministerium begründet den Systemwechsel mit dem Zinseszinseffekt über lange Zeiträume. Die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge im Alter eigne sich grundsätzlich für realwertorientierte Anlageklassen mit attraktiven Renditeerwartungen, so das Ministerium in seinem Monatsbericht Januar 2026. Der lange Anlagehorizont verstärke den Zinseszinseffekt und relativiere üblicherweise kurz- bis mittelfristige Wertschwankungen bis zum Renteneintritt.

Konkret rechnet das Bundesfinanzministerium vor: Bei einer durchschnittlichen Rendite von 7 Prozent pro Jahr könnten aus jährlichen Beiträgen von 1.440 Euro bis zum Rentenalter über 30.000 Euro werden. Diese Renditeannahme liegt deutlich über den historischen Erträgen klassischer Riester-Produkte, die aufgrund der Garantievorgaben häufig auf sichere, aber renditeschwache Anlageformen setzten.

Staatliche Förderung bleibt bestehen

Der Staat zahlt weiterhin monatliche Zuschüsse für das Altersvorsorgedepot. Die Reform adressiert nach Angaben der Bundesregierung alle Generationen und alle Einkommensgruppen. Als neues Element wird die sogenannte Frühstart-Rente als Option im Altersvorsorgedepot integriert – Details zur konkreten Ausgestaltung dieser Komponente sind derzeit noch nicht öffentlich verfügbar.

Betriebliche Altersvorsorge: Anpassungen zum Jahreswechsel

Parallel zur privaten Altersvorsorge wurden auch die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 liegen die Abfindungsgrenzen bei geringen bAV-Renten bei 59,33 Euro für laufende Betriebsrenten und bei 7.119 Euro für Kapitalleistungen (Quelle: AOK-Arbeitgeberservice). Die Abfindung durch den Arbeitgeber ist sowohl nach Ausscheiden als auch in der Rentenbezugsphase möglich.

Der Freibetrag auf Sozialabgaben bei Auszahlung wird jährlich angepasst. Weitreichende Änderungen brachte zuletzt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026.

Einordnung: Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge

Die Reform markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der staatlich geförderten Altersvorsorge im DACH-Raum. Während die Riester-Rente seit ihrer Einführung 2002 auf Kapitalerhalt und Sicherheit setzte, stehen nun Renditechancen im Vordergrund. Kritiker der Reform dürften die fehlende Garantie bemängeln – Anleger tragen künftig das volle Marktrisiko. Befürworter argumentieren, dass die bisherigen Garantievorgaben die Renditen zu stark gedrosselt haben und insbesondere bei langen Laufzeiten von 30 bis 40 Jahren Aktieninvestments historisch betrachtet positive Erträge lieferten.

Ob die Reform die erhoffte Verbreitung der privaten Altersvorsorge bringt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Die Riester-Rente litt zuletzt unter sinkenden Neuabschlüssen und hoher Komplexität – das Altersvorsorgedepot soll diese Probleme durch Einfachheit und Transparenz lösen.

Quellen

  • Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert | Bundesregierung
  • Neustart für die private Altersvorsorge - BMF-Monatsbericht Januar 2026
  • Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot | Deutscher Bundestag
  • Betriebliche Altersversorgung - Neues in 2026 | AOK-Arbeitgeberservice

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