
Altersvorsorge
Von Redaktion aktie.com
Kernaussagen
- Der Deutsche Bundestag beschloss im März 2026 die Ablösung der Riester-Rente durch das neue Altersvorsorgedepot (Quelle: Deutscher Bundestag)
- Die bisherige 100-Prozent-Beitragserhaltungsgarantie verhinderte eine vollständige Ausschöpfung des Renditepotenzials – das neue System erlaubt eine bessere Nutzung realwertorientierter Anlageklassen (Quelle: Bundesfinanzministerium)
- Lebensversicherer erhöhten 2026 ihre Zinsen auf Policen von durchschnittlich 2,53 auf bis zu 2,7 Prozent pro Jahr (Quelle: Branchenanalyse)
- Die reguläre Altersgrenze steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre – der Jahrgang 1961 erreicht sie aktuell mit 66 Jahren und 6 Monaten
- Personen, die im Januar 1960 geboren wurden, können ab dem 1. Juni 2026 die gesetzliche Rente beziehen (Quelle: VZ VermögensZentrum)
Die deutsche Altersvorsorge steht im April 2026 vor einem Neustart. Nach jahrelanger Kritik an der Riester-Rente hat der Bundestag im März 2026 eine umfassende Reform beschlossen, die das gesamte System der privaten Zusatzvorsorge neu ordnet. Parallel dazu verbessern sich die Rahmenbedingungen für klassische Lebensversicherungen, während das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter steigt.
Das Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente
Im März 2026 hat der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Finanzausschusses das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge verabschiedet. Das Kernstück: Die Riester-Rente wird durch das sogenannte Altersvorsorgedepot abgelöst. Nach Angaben der Bundesregierung bietet das neue System höhere Flexibilität und bessere Renditechancen als der bisherige Ansatz.
Das Problem des alten Riester-Systems lag in der 100-Prozent-Beitragserhaltungsgarantie. Anbieter mussten zu Beginn der Auszahlungsphase garantieren, dass mindestens die Summe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge – bestehend aus Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen – zur Verfügung steht. Diese Garantiepflicht zwang Anbieter zu einer defensiven Anlagestrategie, die das Renditepotenzial nur teilweise ausschöpfte.
Das Bundesfinanzministerium erklärt in seinem Monatsbericht vom Januar 2026, dass die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge grundsätzlich für realwertorientierte Anlageklassen mit attraktiven Renditeerwartungen geeignet sei. Ein Altersvorsorgedepot ist ein börsengehandeltes Wertpapierdepot, das steuerlich gefördert wird und speziell für die langfristige Altersvorsorge konzipiert ist. Der lange Anlagehorizont bis zur Rente verstärkt den Zinseszinseffekt – der Effekt, dass Kapitalerträge wieder angelegt werden und selbst Erträge generieren – und relativiert kurz- bis mittelfristige Wertschwankungen.
Ohne die starre Garantieverpflichtung können Sparer nun stärker in Aktien, Immobilienfonds oder andere Sachwerte investieren. Das neue System soll damit besonders jüngeren Sparern zugutekommen, die noch mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand haben und Marktschwankungen langfristig ausgleichen können.
Lebensversicherer erhöhen Zinsen auf bis zu 2,7 Prozent
Unabhängig von der Riester-Reform gibt es auch bei klassischen Lebensversicherungen positive Signale. Die meisten Lebensversicherer haben 2026 ihre Zinsen auf Policen erhöht – von durchschnittlich 2,53 Prozent auf bis zu 2,7 Prozent pro Jahr. Die Erhöhung signalisiert eine Verbesserung der Renditeaussichten im Bereich der privaten Altersvorsorge, nachdem die Branche jahrelang unter dem Niedrigzinsumfeld gelitten hatte.
Für Bestandskunden mit älteren Verträgen ändert sich dadurch in der Regel wenig, da die Zinssätze oft vertraglich festgeschrieben sind. Neukunden profitieren jedoch von den gestiegenen Garantiezinsen und höheren Überschussbeteiligungen. Die Entwicklung macht Lebensversicherungen als Baustein der Altersvorsorge wieder attraktiver, auch wenn die Renditen weiterhin deutlich unter den Werten der 1990er Jahre liegen.
Betriebliche Altersversorgung mit höheren Fördergrenzen
Neben der privaten Vorsorge ändert sich 2026 auch einiges bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die bAV bezeichnet alle Formen der Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer über den Betrieb zusagt. Nach Angaben des AOK-Arbeitgeberservice gelten 2026 höhere Grenzen für die geförderte bAV, ein erleichterter Bezug einer Betriebsrente und mehr Spielraum bei der Abfindung kleiner Anwartschaften.
Geringverdienende profitieren von einem höheren Förderbetrag. Arbeitgeber erhalten staatliche Zuschüsse, wenn sie für Mitarbeiter mit einem Monatseinkommen unter einer bestimmten Grenze Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung leisten. Diese Förderung soll Anreize schaffen, auch Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen stärker in die betriebliche Vorsorge einzubinden.
Wer 2026 in Rente gehen kann
Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt weiter. Die reguläre Altersgrenze wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1961 liegt sie aktuell bei 66 Jahren und 6 Monaten. Alle ab 1964 Geborenen müssen einheitlich bis 67 Jahre arbeiten, um ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Für das laufende Jahr gelten nach Angaben des VZ VermögensZentrum folgende Regelungen: Personen, die im Januar 1960 geboren wurden, können ab dem 1. Juni 2026 die gesetzliche Rente beziehen. Wer dagegen im August 1960 oder später geboren wurde, erreicht das reguläre Renteneintrittsalter erst 2027 – für im August 1960 Geborene ist der Regelbeginn der 1. Januar 2027.
Die stufenweise Anhebung bedeutet, dass selbst innerhalb eines Geburtsjahrgangs unterschiedliche Renteneintrittsalter gelten können. Der Unterschied beträgt mehrere Monate und hängt vom genauen Geburtsmonat ab. Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen – pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent der Rente dauerhaft gekürzt.
Was Sparer jetzt beachten sollten
Die Reform der Altersvorsorge erfordert von vielen Sparern ein Umdenken. Das neue Altersvorsorgedepot bietet zwar höhere Renditechancen, geht aber auch mit höheren Wertschwankungen einher. Die Entscheidung zwischen einer kapitalmarktorientierten Anlage und klassischen Versicherungsprodukten hängt stark vom persönlichen Risikoprofil und dem Anlagehorizont ab.
Wichtig ist auch die steuerliche Seite der Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot wird – ähnlich wie die bisherige Riester-Rente – staatlich gefördert. Allerdings ändern sich die Bedingungen für den Zulagenerhalt und die steuerliche Absetzbarkeit. Sparer sollten prüfen, ob sie die neuen Voraussetzungen erfüllen und welche Förderung sie tatsächlich erhalten.
Bei der betrieblichen Altersversorgung lohnt sich ein Blick auf die aktualisierten Fördergrenzen. Arbeitnehmer können seit 2026 höhere Beträge steuerfrei in die bAV einzahlen, was die Attraktivität dieser Vorsorgeform erhöht. Besonders für Beschäftigte in höheren Einkommensklassen kann sich die Kombination aus steuerlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss rechnen.
Die Anhebung des Renteneintrittsalters erfordert eine längerfristige Finanzplanung. Wer 2026 noch einige Jahre bis zur Rente hat, sollte die eigene Altersvorsorgestrategie überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Vorsorge – das sogenannte Drei-Säulen-Modell – bleibt der Standard für eine auskömmliche Altersversorgung.
Quellen
- Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
- Bundesfinanzministerium - Neustart für die private Altersvorsorge
- VZ VermögensZentrum - Wer 2026 in Rente gehen kann
- AOK-Arbeitgeberservice - Betriebliche Altersversorgung 2026
- t-online - Private Rente: Lebensversicherungen erhöhen 2026 die Zinsen
Artikel teilen