
Altersvorsorge
Von Redaktion aktie.com
Kernaussagen
- Der Bundestag beschloss im März 2026 das Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente mit Start zum 1. Januar 2027
- Die Einkommensgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt 2026 auf 10.400 Euro pro Monat (124.800 Euro jährlich), ein Plus von 500 Euro gegenüber 2025
- Versicherte des Jahrgangs 1963 erreichen 2026 das reguläre Rentenalter von 66 Jahren und zehn Monaten
- Die neue Frühstart-Rente gilt für den Geburtsjahrgang 2020 mit rückwirkenden Auszahlungen ab 1. Januar 2026
- Die betriebliche Altersversorgung erhält 2026 höhere Abfindungsgrenzen, mehr Förderung für Geringverdienende und Opting-Out-Optionen
- Laut Bundesfinanzministerium ist das Altersvorsorgedepot für alle Einkommen und alle Generationen ausgelegt
Der Deutsche Bundestag hat im März 2026 eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt das bisherige Riester-Sparen und soll am 1. Januar 2027 offiziell starten. Das Parlament folgte damit auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die Reform zielt darauf ab, früher mit der Altersvorsorge zu beginnen und Renditechancen besser zu nutzen. Laut Bundesfinanzministerium ist die neue Lösung für alle Einkommen und alle Generationen ausgelegt. Eine Besonderheit stellt die Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 dar, für die Auszahlungen rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. In den Folgejahren werden jeweils neue Jahrgänge von Sechsjährigen hinzugezogen, sodass der Kreis der Anspruchsberechtigten kontinuierlich wächst.
Was ändert sich beim Altersvorsorgedepot gegenüber der Riester-Rente?
Das Altersvorsorgedepot löst die bisherige Riester-Rente ab, die in der Vergangenheit wegen hoher Kosten und niedriger Renditen in die Kritik geraten war. Die neue Regelung setzt auf einen früheren Einstieg in die private Altersvorsorge und soll Anlegern bessere Möglichkeiten bieten, von Kapitalmarktrenditen zu profitieren. Konkrete Details zur Ausgestaltung der Förderung und zu den Anlageoptionen müssen in den kommenden Monaten noch präzisiert werden, bevor das Depot Anfang 2027 an den Start geht.
Betriebliche Altersversorgung mit neuen Förderoptionen
Parallel zur privaten Altersvorsorge erweitert der Gesetzgeber 2026 auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Laut AOK-Arbeitgeberservice treten folgende Neuerungen in Kraft:
- Höhere Abfindungsgrenzen
- Mehr Förderbetrag für Geringverdienende
- Einführung von Opting-Out-Optionen
- Regelungen für vorzeitigen Rentenbezug
Die betriebliche Altersversorgung ist eine Form der arbeitgebergestützten Vorsorge, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Rentenversicherung einzahlen können. Durch die neuen Regelungen sollen insbesondere Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen stärker profitieren und gleichzeitig mehr Flexibilität beim Renteneintritt erhalten.
Gesetzliche Rentenversicherung: Höhere Einkommensgrenzen und steigendes Rentenalter
In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze 2026 auf 10.400 Euro pro Monat (124.800 Euro pro Jahr). Im Vorjahr lag sie bei 9.900 Euro monatlich (118.800 Euro jährlich), wie das VZ VermögensZentrum Deutschland mitteilt. Die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung, der ursprünglich für Beschäftigte im Bergbau eingerichtet wurde und heute auch andere Berufsgruppen umfasst.
Das reguläre Rentenalter wird weiterhin schrittweise erhöht. Versicherte des Jahrgangs 1963, die 2026 ihr 63. Lebensjahr erreichen, können erst mit 66 Jahren und zehn Monaten regulär in Rente gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung in einer Pressemitteilung vom Dezember 2025 bekannt gab. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist bis 2031 geplant und wird kontinuierlich angepasst.
Worauf Anleger bei der privaten Rentenversicherung achten sollten
Wer zusätzlich zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge auf private Rentenversicherungen setzt, sollte die Produktauswahl sorgfältig prüfen. Das Handelsblatt rät Sparern, von klassischen Rentenversicherungen Abstand zu nehmen. Diese werden derzeit so niedrig verzinst, dass kaum Rendite möglich ist und am Ende nur eine entsprechend niedrige Rente wartet. Als Alternativen stehen Riester-Rente (bis Ende 2026), Rürup-Rente und flexible Privatrenten zur Verfügung, deren Konditionen sich jedoch stark unterscheiden.
Mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 kommt ein neues Produkt hinzu, das nach Angaben des Bundesfinanzministeriums flexibler und renditeorientierter gestaltet sein soll als die bisherige Riester-Rente. Anleger sollten die konkreten Ausgestaltungsmerkmale abwarten, bevor sie Entscheidungen treffen.
Ausblick: Was bringt die Reform für Privatanleger?
Die Reform der Altersvorsorge markiert einen Systemwechsel in der deutschen Vorsorgelandschaft. Der frühe Einstieg über die Frühstart-Rente und die stärkere Ausrichtung auf Kapitalmarktrenditen sollen die private Vorsorge attraktiver machen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Anleger, sich aktiv mit den verschiedenen Vorsorgeoptionen auseinanderzusetzen.
Für Privatanleger im DACH-Raum bedeutet dies: Die Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge bleibt zentral. Mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 und den erweiterten Optionen in der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich neue Gestaltungsspielräume, die eine individuelle Planung erfordern. Die niedrige Verzinsung klassischer Rentenversicherungen unterstreicht zudem, dass Anleger verstärkt auf Produkte mit Kapitalmarktbeteiligung setzen müssen, um eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen.
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