
Energiesteuer-Offensive: Fünf EU-Länder fordern Übergewinnsteuer – Welche Konzerne betroffen sind
Von Redaktion aktie.com
Kernaussagen
- Finanzminister aus Österreich, Deutschland, Italien, Portugal und Spanien forderten im April 2026 die Einführung einer Steuer auf Übergewinne von Energiekonzernen
- Die frühere Übergewinnsteuer nach der Energiekrise 2022/2023 brachte dem deutschen Staat fast 2,5 Milliarden Euro ein
- Betroffen wären Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne, die von stark gestiegenen Energiepreisen profitieren
- Die ursprüngliche EU-Regelung (Verordnung 2022/1854) galt nur für 2022 und 2023 und ist mittlerweile ausgelaufen
- Italiens Verfassungsgericht erklärte im Juni 2024 Teile der dortigen Übergewinnsteuer für rechtswidrig
Finanzminister aus fünf EU-Mitgliedstaaten fordern im April 2026 die Wiedereinführung einer Steuer auf Übergewinne von Energiekonzernen. Österreich, Deutschland, Italien, Portugal und Spanien begründen ihren Vorstoß mit steigenden Ölpreisen infolge geopolitischer Spannungen, die Bürger ungerechtfertigt belasten würden, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Welche Unternehmen eine Übergewinnsteuer treffen würde
Eine Übergewinnsteuer – auch als Energiekrisenbeitrag bezeichnet – richtet sich gegen Unternehmen, die von stark gestiegenen Energiepreisen überproportional profitieren. Konkret betroffen wären:
- Erdöl- und Erdgaskonzerne
- Kohleproduzenten
- Raffinerieunternehmen
- Energiehandelsgesellschaften mit fossilen Brennstoffen
Die frühere EU-Regelung erfasste Unternehmen, die nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 von explosionsartig gestiegenen Energiepreisen profitiert hatten. Die aktuelle Forderung zielt auf eine ähnliche Abschöpfung bei den derzeit wieder anziehenden Ölpreisen ab.
Frühere Regelung brachte Deutschland 2,5 Milliarden Euro
Eine vergleichbare Steuer gab es bereits: Die EU führte 2022 durch die Verordnung (EU) 2022/1854 einen befristeten Energiekrisenbeitrag ein. Deutschland setzte diese Vorgabe mit dem EU-Energiekrisenbeitragsgesetz um – bewusst außerhalb der bestehenden Steuergesetze, um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.
Die Regelung galt nur für die ersten beiden vollständigen Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2021, bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr also für 2022 und 2023. In diesem Zeitraum nahm der deutsche Staat laut Recherchematerial fast 2,5 Milliarden Euro ein. Die Abgabe ist mittlerweile ausgelaufen.
Deutsche SPD-Politiker treiben Neuauflage voran
Innerhalb Deutschlands setzen sich vor allem SPD-Politiker für die Wiedereinführung ein. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und ein Taskforce-Leiter namens Zorn fordern die Abschöpfung „zu hoher Profite in der Energiebranche" und „kriegsbedingter Konzerngewinne". Die Argumentation ähnelt jener von 2022: Außerordentliche Gewinne, die auf externe Krisen zurückgehen, sollen zur Entlastung der Bevölkerung herangezogen werden.
Italiens schwierige Erfahrungen als Warnsignal
Italien gilt als Vorreiter bei dieser Steuerform. Die Regierung unter Mario Draghi führte 2022 eine Übergewinnsteuer ein, die zunächst als vorbildlich galt. Die praktische Umsetzung erwies sich jedoch als problematisch: Im Juni 2024 erklärte Italiens Verfassungsgericht Teile von Draghis Übergewinnsteuer für rechtswidrig.
Trotz dieser juristischen Rückschläge verstärkte die Regierung von Giorgia Meloni 2026 ihre Maßnahmen in diesem Bereich. Die italienischen Erfahrungen zeigen, dass eine rechtssichere Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer komplex ist und sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung erfordert.
Rechtliche Hürden und politische Umsetzung
Eine EU-weite Einführung oder Neuauflage der Übergewinnsteuer erfordert entweder eine neue Verordnung auf europäischer Ebene oder koordinierte nationale Gesetzgebung. Die ursprüngliche Verordnung (EU) 2022/1854 war zeitlich eng begrenzt und auf die akute Energiekrise nach Kriegsbeginn in der Ukraine zugeschnitten.
Ob sich eine Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten für eine Neuauflage findet, ist offen. Länder mit starker Energiewirtschaft oder liberalerer Steuerpolitik dürften Widerstand leisten. Die Initiative der fünf Finanzminister zeigt aber, dass das Thema angesichts volatiler Energiemärkte und geopolitischer Unsicherheiten wieder auf der politischen Agenda steht.
Einordnung für Anleger und Energiekonzerne
Für Aktionäre von Energieunternehmen bedeutet die Forderung zunächst politisches Risiko, nicht unmittelbare Gewissheit. Eine konkrete Gesetzgebung steht noch aus. Sollte eine neue Übergewinnsteuer kommen, würde sie – wie die Vorgängerregelung – voraussichtlich zeitlich befristet sein und an konkrete Gewinnsteigerungen gekoppelt werden.
Die frühere Regelung orientierte sich an einem Vergleich der durchschnittlichen steuerpflichtigen Gewinne. Übergewinne waren jene Gewinne, die einen bestimmten Schwellenwert über dem historischen Durchschnitt lagen. Eine ähnliche Konstruktion wäre auch bei einer Neuauflage zu erwarten, um verfassungsrechtlichen Bedenken zu begegnen.
Energiekonzerne im fossilen Bereich stehen ohnehin vor strukturellen Herausforderungen durch die Energiewende. Eine zusätzliche Steuerbelastung in Hochpreisphasen würde die Renditeaussichten weiter schmälern – ein Faktor, den Investoren bei der Bewertung dieser Titel berücksichtigen sollten.
Quellen
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