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Sparerpauschbetrag 2024
Allgemein7. Juni 2026· 8 Min. Lesezeit

Sparerpauschbetrag 2024

Von Redaktion aktie.com

Sparerpauschbetrag 2024: So nutzen Sie Ihren Steuerfreibetrag für Aktien optimal

Der Sparerpauschbetrag 2024 liegt bei 1.000 Euro pro Person und bei 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze von 1.000 Euro bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Erst darüber greift die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank vermeiden Sie den unnötigen Steuerabzug von Anfang an. So bleibt mehr von Ihrer Rendite bei Ihnen, statt vorab an die Bank zu fließen.

Sparerpauschbetrag 2024 Übersicht mit Freibetrag von 1.000 Euro für Aktien und Zinsen

Was der Sparerpauschbetrag genau bedeutet

Der Sparer-Pauschbetrag, umgangssprachlich auch Sparerfreibetrag genannt, ist ein gesetzlich festgelegter Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Rechtsgrundlage steht in § 20 Abs. 9 EStG.

Bis zur Höhe dieses Freibetrags bleiben Ihre Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug. Der Sparer-Pauschbetrag deckt zugleich die Werbungskosten pauschal ab, die im Zusammenhang mit Wertpapieren entstehen.

Welche Erträge unter den Freibetrag fallen

Erfasst werden Zinsen aus Tagesgeld und Sparbüchern, Dividenden aus Aktien sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Auch Ausschüttungen aus Fonds und ETFs zählen dazu. Diese Kapitaleinkünfte werden zusammengerechnet und gegen den Freibetrag von 1.000 Euro gestellt.

Höhe des Sparerpauschbetrags 2024 im Überblick

Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2023 und blieben für 2024 unverändert. Auch für 2025 und 2026 plant die Bundesregierung keine Anpassung. Konkret sieht die Regel so aus:

  • Alleinstehende: 1.000 Euro pro Jahr
  • Zusammenveranlagte Ehepaare und Lebenspartnerschaften: 2.000 Euro pro Jahr
  • Kinder: jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro

Die Erhöhung ab 2023

Vor 2023 lag der Freibetrag bei 801 Euro für Einzelpersonen und 1.602 Euro für Paare. Durch das Jahressteuergesetz 2022 stieg der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro beziehungsweise von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Das entspricht einem Plus von rund 24,8 Prozent und war die erste Anhebung seit über einem Jahrzehnt. Die letzte Erhöhung davor stammte aus dem Jahr 2009, als die Abgeltungssteuer eingeführt wurde.

Abgeltungssteuer: Was über dem Sparerpauschbetrag 2024 fällig wird

Übersteigen Ihre Kapitaleinkünfte den Sparer-Pauschbetrag, greift die Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent auf den übersteigenden Anteil. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Die Gesamtbelastung im Detail

  • Abgeltungssteuer: 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte über dem Freibetrag von 1.000 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer
  • Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer: 26,375 Prozent
  • Kirchensteuer: zusätzlich 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer, je nach Bundesland

Bei einer Belastung von 26,375 Prozent macht der korrekt genutzte Freibetrag einen spürbaren Unterschied in Ihrer Rendite. Die Abgeltungssteuer wirkt grundsätzlich abgeltend, das heißt, die Kapitalertragsteuer ist mit dem Steuerabzug an der Quelle erledigt.

Wer Kirchensteuer zahlt, kommt je nach Bundesland auf eine Gesamtbelastung von 27,82 oder 27,99 Prozent. Diese Form der Besteuerung gilt einheitlich für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Der Freistellungsauftrag als zentrales Instrument

Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an Ihr Kreditinstitut, Kapitaleinkünfte bis zur angegebenen Höhe ohne Steuerabzug auszuzahlen. Ohne diese Anweisung führt die Bank automatisch die volle Kapitalertragsteuer ab, selbst wenn Ihre Erträge unter dem Freibetrag von 1.000 Euro liegen.

So erteilen Sie den Auftrag

Die Erteilung erfolgt online, per App oder in der Filiale. Bei vielen Instituten erledigen Sie die Anweisung direkt im Online-Banking in wenigen Minuten.

Voraussetzung ist die Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer. Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag gilt unbefristet und verlängert sich automatisch. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt, dass die Summe aller Aufträge den persönlichen Höchstbetrag nicht übersteigt.

Änderung und Widerruf

Sie können einen Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder widerrufen. Ändern sich Ihre erwarteten Kapitaleinkünfte, passen Sie die freigestellte Summe einfach an. So bleiben Ihre Freistellungsaufträge stets auf dem aktuellen Stand.

Kapitalertragssteuer sparen mit mehreren Depots

Wer Konten und ein Depot bei mehreren Instituten führt, muss den Freibetrag von 1.000 Euro aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Höchstwert von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreiten. Eine falsche Aufteilung kostet bares Geld.

Wer hier sauber plant, kann gezielt Kapitalertragssteuer sparen, ohne später etwas über das Finanzamt zurückholen zu müssen.

Beispiel für eine sinnvolle Aufteilung

Erwarten Sie bei der Sparkasse 600 Euro Zinsen und Dividenden und bei einem zweiten Anbieter 400 Euro, verteilen Sie den Freibetrag entsprechend: 600 Euro auf die Sparkasse, 400 Euro auf die andere Bank. So nutzen Sie die volle Summe von 1.000 Euro aus und vermeiden den Steuerabzug.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag

Ein vergessener Freistellungsauftrag wird teuer. Bei 1.200 Euro Kapitaleinkünften ohne Freistellung zieht die Bank rund 316,50 Euro Steuern ab.

Mit korrekter Anweisung fielen nur 52,75 Euro auf die 200 Euro über dem Freibetrag von 1.000 Euro an. Die Differenz holen Sie sich über die Steuererklärung beim Finanzamt zurück.

Steuerfreibetrag Aktien voll ausschöpfen

Der Steuerfreibetrag Aktien gilt für Dividenden und für Kursgewinne gleichermaßen. Wer früh im Jahr handelt und den Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilt, vermeidet, dass die Bank Beträge einbehält, die später mühsam zurückgefordert werden müssen.

Steuerfreibetrag Aktien für Dividenden und Kursgewinne mit Freistellungsauftrag nutzen

Verluste verrechnen

Verluste aus Kapitalanlagen lassen sich mit Gewinnen verrechnen. Für die Verlustrechnung über mehrere Institute hinweg beantragen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank.

Diese Verlustrechnung senkt Ihre Steuerlast zusätzlich, weil das Finanzamt nur den verbleibenden Nettogewinn ansetzt. Wer den Antrag verpasst, kann die Verluste nur innerhalb des jeweiligen Instituts vortragen.

Wann Sie mit dem Finanzamt rechnen müssen

Kapitalerträge aus dem Ausland behandelt das Finanzamt anders. Der deutsche Sparer-Pauschbetrag lässt sich bei ausländischen Banken nicht direkt anwenden. Diese Einkünfte geben Sie in Form der Anlage KAP in der Steuererklärung an.

Die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung

Haben Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt oder fielen Abgaben im Ausland an, holen Sie zu viel gezahlte Beträge über die Anlage KAP zurück. Die Einkommensteuererklärung ist hier der richtige Weg, um Ihren Anspruch beim Finanzamt geltend zu machen.

Günstigerprüfung und niedriger Steuersatz

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, lohnt die Günstigerprüfung. Sie beantragen sie über die Anlage KAP in Zeile 4.

Das Finanzamt prüft dann, ob Ihr individueller Satz günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer, und erstattet gegebenenfalls zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer.

Für wen sich die Günstigerprüfung lohnt

Besonders bei geringem Einkommen, etwa bei Studierenden oder Rentnern, kann die Günstigerprüfung einen klaren Vorteil bringen. Der Antrag kostet nichts und kann nur zu Ihren Gunsten ausfallen.

Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung für geringe Einkünfte

Liegt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, lohnt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.784 Euro, für 2026 steigt er auf 12.348 Euro.

Mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung behält die Bank gar keine Abgeltungssteuer ein, auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus. Die Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung lohnt sich damit vor allem für Anleger mit niedrigen sonstigen Einkünften.

So beantragen Sie die NV-Bescheinigung

Den Antrag auf die Nichtveranlagungs-Bescheinigung stellen Sie beim zuständigen Finanzamt. Die Bescheinigung legen Sie anschließend Ihrem Kreditinstitut vor.

Sie gilt in der Regel für drei Jahre. Zusammen mit Sparer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag bleiben so Kapitaleinkünfte bis rund 12.820 Euro komplett steuerfrei. Wer die Nichtveranlagungs-Bescheinigung nutzt, spart sich den Umweg über die spätere Erstattung.

Wann der Sparerpauschbetrag nicht greift

Nicht alle Gewinne fallen unter den Freibetrag. Diese Ausnahmen von der Abgeltungswirkung sollten Sie kennen:

  • Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen der regulären Einkommensteuer
  • Konten im Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden
  • Mietkautionskonten, Treuhandkonten sowie Konten von Erbengemeinschaften und Vereinen
  • Direkte Anwendung auf ausländische Kapitaleinkünfte, hier greift gegebenenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen

Diese Ausnahmen von der Abgeltungswirkung führen dazu, dass die Besteuerung im Einzelfall vom üblichen Schema abweicht. Im Zweifel klärt das zuständige Finanzamt, welche Regel anzuwenden ist.

Praktische Tipps für Ihren Freibetrag

Aus unserer Sicht zahlt sich strukturiertes Vorgehen aus. Diese Tipps helfen, die freigestellte Summe von 1.000 Euro voll zu nutzen und unnötigen Steuerabzug zu vermeiden:

  1. Früh handeln: Erteilen Sie den Freistellungsauftrag zu Jahresbeginn oder direkt bei Kontoeröffnung.
  2. Erträge schätzen: Teilen Sie den Freibetrag von 1.000 Euro nach erwarteten Kapitaleinkünften je Bank auf.
  3. Jährlich prüfen: Kontrollieren Sie die Aufteilung Ihrer Freistellungsaufträge regelmäßig im Online-Banking.
  4. Liste führen: Eine Übersicht über alle erteilten Anweisungen verhindert, dass Sie die Grenze von 1.000 Euro überschreiten.
  5. Kinderdepots nutzen: Jedes Kind hat einen eigenen Freibetrag von 1.000 Euro.

Werbungskosten sind abgegolten

Seit 2009 lassen sich tatsächliche Werbungskosten für Kapitaleinkünfte nicht mehr absetzen. Depotgebühren oder Beratungskosten werden pauschal durch den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro abgedeckt. Ein Abzug der echten Ausgaben ist auch mit Nachweisen ausgeschlossen.

Häufige Fehler beim Steuerabzug

Viele Anleger verschenken Geld durch vermeidbare Fehler. Der häufigste ist der vergessene Freistellungsauftrag.

Daneben führt eine zu hohe Summe über alle Freistellungsaufträge hinweg dazu, dass die Bank die Grenze ablehnt. Achten Sie darauf, dass die Werte in der Summe stimmen und 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro nicht übersteigen.

Wann sich eine Steuerberatung lohnt

Bei mehreren Depots, Kapitaleinkünften aus dem Ausland oder größeren Vermögen kann eine Steuerberatung sinnvoll sein. Für die meisten Privatanleger reicht ein klarer Überblick über ihre Freistellungsaufträge und die Anlage KAP jedoch aus, am besten in Kürze notiert in einer einfachen Liste.

Fundierte Inhalte für Ihre Geldanlage

Bei aktie.com bündeln wir verständliche Ratgeber zu Steuern, Aktien, Fonds und ETFs. Wer den Sparerpauschbetrag 2024 kennt und seine Freistellungsaufträge sauber pflegt, schöpft den vollen Vorteil aus und zahlt nur dort Abgeltungsteuer, wo sie wirklich anfällt.

Dieser Beitrag liefert in Kürze die Grundlagen, die Sie für eine fundierte Entscheidung brauchen. Weitere Ratgeber und vertiefende Inhalte rund um Freibetrag, Kirchensteuer und Anlage KAP finden Sie als Quelle direkt in unserem Magazin. Jede Aussage in diesem Beitrag stützt sich auf die gesetzliche Quelle im Einkommensteuergesetz.

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